RKGB begleitet die INERTEC-Gruppe im Schutzschirmverfahren in Eigenverwaltung
Die INERTEC Löttechnik GmbH und die INERTEC Vertriebs- und Service GmbH mit Sitz in Kreuzwertheim haben beim Amtsgericht Würzburg ein Schutzschirmverfahren in Eigenverwaltung beantragt. Das Gericht hat dem Antrag stattgegeben und am 16. Juni 2026 die vorläufige Eigenverwaltung angeordnet. Ziel ist es, die Unternehmensgruppe aus eigener Kraft zu sanieren und dauerhaft wettbewerbsfähig aufzustellen.
INERTEC entwickelt, fertigt und betreut seit über 20 Jahren Anlagen für die Selektivlöttechnik und zählt mit mehr als 1.600 weltweit installierten Lötsystemen zu den etablierten Anbietern in diesem Marktsegment. Innerhalb der Gruppe verantwortet die INERTEC Löttechnik GmbH die Entwicklung und Fertigung der Anlagen, die INERTEC Vertriebs- und Service GmbH den Vertrieb und den technischen Support. Am Standort Kreuzwertheim beschäftigen die beiden Gesellschaften rund 50 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Der Geschäftsbetrieb wird uneingeschränkt fortgesetzt; Löhne und Gehälter sind gesichert.
Hintergrund der Verfahren ist eine angespannte wirtschaftliche Lage der beiden Gesellschaften. Das Schutzschirmverfahren soll nun genutzt werden, um die wirtschaftliche Basis der betroffenen Gesellschaften zu stabilisieren und die Voraussetzungen für eine geordnete Fortführung zu schaffen.
Als Generalbevollmächtigte begleiten unsere beiden Insolvenz- und Sanierungsexperten Nicole Jedrol und Dr. Sebastian Braun die Sanierung. Beide bringen ihre Erfahrung aus zahlreichen insolvenzrechtlichen Restrukturierungen ein und unterstützen die Geschäftsführung um Andreas Hohnerlein bei der Umsetzung der nächsten Sanierungsschritte und der Erarbeitung eines Insolvenzplans.
„Das Schutzschirmverfahren gibt INERTEC den geordneten Rahmen, die Sanierung aus eigener Kraft umzusetzen und das Unternehmen wieder tragfähig aufzustellen“, erklärt Nicole Jedrol.
Gemeinsam mit der Geschäftsführung erarbeitet das Sanierungsteam in den kommenden Wochen einen Insolvenzplan, der die Grundlage für die Fortführung bildet. Das Gericht hat hierfür eine Frist bis zum 15. September 2026 gesetzt.
Mit der gerichtlichen Anordnung des Schutzschirmverfahrens sind die Weichen für eine geordnete Sanierung gestellt – mit dem Ziel, die INERTEC-Gruppe als verlässlichen Partner für Kunden, Mitarbeitende und Lieferanten zu erhalten.
Über den weiteren Verlauf des Verfahrens informieren wir Sie hier auf unserer Website.








