Abmahnwelle nach DSGVO?

Kosten pro Abmahnung in der Regel zwischen 500 und 2000 Euro

Das Wettbewerbsrecht ist, gefolgt vom Markenrecht und Urheberrecht, der häufigste Grund, warum Unternehmen, die auch im Onlinehandel ihre Geschäfte betreiben, abgemahnt werden.

Mit die häufigsten Gründe für eine Abmahnung sind:

  • Der markenrechtliche Schutz einer Domain oder AdWords Anzeige
  • Die unerlaubte Benutzung von Markennamen in Metadaten
  • Verwendung fremder Webseiteninhalte wie Bilder, Logos, Grafiken
  • Die Verwendung einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung
  • Ein fehlerhaftes Impressum
  • Verstöße gegen die Preisangaben-Verordnung, Jugendschutzgesetz, Textil- oder Elektronikkennzeichnung
  • Irreführung über geographische Herkunft (Handel mit „Geneva-Uhren“)
  • Fehlen gesetzlich vorgeschriebener Warnhinweise
  • Werbung mit Garantien oder Selbstverständlichkeiten

Aktuell wird der Datenschutz im Rahmen von Abmahnungen an Bedeutung gewinnen. Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) hat insbesondere die Internetbranche 2018 in Atem gehalten.

Mittlerweile ist durch die Gerichte – auch im Hinblick auf Abmahnungen, die sich auf Datenschutzverletzungen berufen – einige Rechtsprechung ergangen. So hatte das Landgericht Würzburg zunächst geurteilt, dass Verstöße gegen die DSGVO abgemahnt werden können. Das Landgericht Bochum hat dann aber festgestellt, dass Abmahnungen durch Wettbewerber nicht möglich seien. Jetzt hat das Oberlandesgericht Hamburg als erstes Oberlandesgericht entschieden, dass Datenschutzverstöße gegen die DSGVO doch abgemahnt werden können. Demzufolge ist die oft als lästig empfundene Beschäftigung mit der DSGVO nicht mit den Arbeiten erledigt, die 2018 erforderlich waren. Die DSGVO wird nach diesem Urteil Gegenstand von zahlreichen Abmahnungen werden. Die Kanzlei Reinhart Kober Großkinsky Braun mit  Dr. jur. Sebastian Braun, einem von lediglich 108 in ganz Baden-Württemberg zugelassenen Fachanwälten für Gewerblichen Rechtsschutz, vertritt zahlreiche Online Händler im Wettbewerbs-, Marken- und Urheberrecht sowohl bei der Verfolgung von Verstößen durch Wettbewerber als auch bei der Abwehr von Ansprüchen.

erschienen in: RegioBusiness, Dez. 2018