Absicherung der Arbeitskraft
Berufsunfähigkeit kann jeden treffen – beugen sie vor
Um negative finanzielle Folgen einer Berufsunfähigkeit abwenden zu können, ist eine kompetente, fachanwaltliche Unterstützung nötig.
Die wichtigste Absicherung der eigenen Arbeitskraft für Unternehmer ist die Berufsunfähigkeitsversicherung und die Krankentagegeldversicherung.
Wie so oft kommt es auf das Kleingedruckte, d. h. die Versicherungsbedingungen an und gerade hier kann eine kompetente juristische Beratung und Vertretung ein böses Erwachen verhindern.
Bei einer vorübergehenden 100 %-igen Arbeitsunfähigkeit kann der Verdienstausfall durch die Krankentagegeldversicherung ausgeglichen werden. Nach deren Bedingungen endet das Versicherungsverhältnis aber mit Eintritt der Berufsunfähigkeit, die Leistungen werden dann nach 3 Monaten eingestellt. Für Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung, muss Berufsunfähigkeit gegeben sein. Diese setzt voraus, dass infolge Krankheit der zuletzt ausgeübte Beruf voraussichtlich mindestens 6 Monate nicht mehr zu mindestens 50 % ausgeübt werden kann.
Nach der sog. konkreten Verweisung darf auch keine andere Tätigkeit ausgeübt werden, die der bisherigen Lebensstellung entspricht. Dagegen erfordert die abstrakte Verweisung, dass der Versicherte auch keine andere Tätigkeit ausüben kann, zu der er aufgrund Ausbildung und Fähigkeit in der Lage ist und die seiner Lebensstellung entspricht.
Ist die Berufsunfähigkeit anerkannt, sind die Leistungen bis zum Vertragsende zu erbringen, außer die Voraussetzungen für die Berufsunfähigkeit sind zwischenzeitlich entfallen oder der Versicherte hat eine andere Tätigkeit entsprechend der konkreten Verweisung aufgenommen.
Da die Voraussetzungen beider Versicherungen nicht identisch sind, können sogar für eine gewisse Zeit Leistungen aus beiden gleichzeitig bezogen werden. Es kann aber natürlich auch sein, dass einer oder sogar beide Versicherer die Eintrittspflicht verneinen, z. B. aufgrund unterschiedlicher medizinischer Beurteilungen.
Um gegen diese Risiken gewappnet zu sein, sollte eine kompetente fachanwaltliche Beratung und Vertretung erfolgen. Hierfür hat die Kanzlei Reinhart-Kober-Großkinsky-Braun mit ihrem Fachanwalt für Versicherungsrecht, Herrn Jürgen Spatzier, langjährige Erfahrung.
erschienen in: RegioBusiness, April 2018