Berufsunfähigkeitsversicherung: Erfolgreiche Rücknahme der Leistungseinstellung

Unser Mandant, ursprünglich als Zimmermann tätig, erhielt aufgrund seiner Berufsunfähigkeit die vereinbarte Rente von seiner Berufsunfähigkeitsversicherung. Nachdem er jedoch eine neue Tätigkeit als Betonprüfer aufnahm, stellte der Versicherer die Zahlungen ein. Die Begründung: Die neue Tätigkeit sei vergleichbar mit der des Zimmermanns.

Unser Mandant war mit dieser Entscheidung nicht einverstanden und beauftragte Rechtsanwalt Jürgen Spatzier, Fachanwalt für Versicherungs- und Sozialrecht. Nach eingehender Prüfung des Falls konnten wir darlegen, dass die beiden Berufe weder in Ausbildung noch in Verantwortung oder Anerkennung vergleichbar sind. Eine detaillierte Tätigkeitsbeschreibung untermauerte diesen Unterschied, was den Versicherer zwang, seine Entscheidung zu revidieren.

Der Versicherer musste die Leistungseinstellung zurücknehmen und die Zahlungen fortsetzen – sehr zur Freude unseres Mandanten. Auch die Kosten für unsere Arbeit wurden von der Rechtsschutzversicherung übernommen.

Dieser Fall macht deutlich, dass eine starke rechtliche Unterstützung unerlässlich ist, um Versicherer erfolgreich in die Pflicht zu nehmen und die berechtigten Ansprüche durchzusetzen.