Der Dieselskandal geht weiter
Die Kanzlei Reinhart | Kober | Großkinsky | Braun unterstützt Sie bei der Geltendmachung Ihrer Ansprüche
Egal ob Fahrverbote, Wertverlust oder technische Probleme am Fahrzeug nach Durchführung des Software-Updates, Dieselfahrer müssen derzeit viel hinnehmen.
Und es treten immer weiter unglaubliche Dinge zu Tage. So wurde erst unlängst bekannt, dass nunmehr auch gegen den ehemaligen VW-Chef Winterkorn durch die Staatsanwaltschaft Braunschweig Anklage erhoben wurde, er soll bereits im Mai 2014 von den Manipulationen gewusst haben. Auch bei der Daimler AG gibt es einen neuen Verdacht der Manipulation von Abgaswerten bei etwa 60.000 Diesel-SUVs.
Neben dem von der Volkswagen AG hergestellten Dieselmotor des Typs EA 189 sind darüber hinaus auch noch weitere Motoren des VWKonzerns, aber auch der Daimler AG (hier z. B. der Dieselmotor OM 651, Euro 5), von Abgasmanipulationen betroffen.
Wer dies nicht akzeptieren möchte, kann sich von Herrn Rechtsanwalt Jürgen Spatzier, Kanzlei Reinhart | Kober | Großkinsky | Braun, über seine rechtlichen Möglichkeiten informieren lassen.
Zunächst muss hierfür geprüft werden, ob die Ansprüche eventuell bereits zum Ende des Jahres 2018 verjährt sind. Eine solche Verjährung dürfte bei einer Großzahl von Fällen allerdings noch nicht eingetreten sein, denn es kommt auf den konkreten Zeitpunkt der Kenntnis jedes einzelnen Betroffenen von der Herstellermanipulation und der sich hieraus ergebenden Folgen an.
Zwischenzeitlich haben auch sowohl der Bundesgerichtshof als auch diverse Obergerichte die Rechte von Dieselfahrern deutlich gestärkt und gehen mittlerweile von einem Mangel am Fahrzeug beziehungsweise einer sittenwidrigen vorsätzlichen Schädigung durch die Volkswagen AG aus.
Es gibt sogar vermehrt Stimmen in der Rechtsprechung und der Literatur, welche eine Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer nicht mehr zu Lasten der Dieselfahrer in Abzug bringen möchten.
Sollten auch Sie vom Diesel-Skandal betroffen sein, kontaktieren Sie uns.
Herr Rechtsanwalt Spatzier, der bereits eine Vielzahl entsprechender Fälle erfolgreich bearbeitet hat, steht Ihnen zur Prüfung Ihrer Ansprüche hierfür gern zur Verfügung.
erschienen in: RegioBusiness, Juni 2019