Erfolgreiche Durchsetzung der Erwerbsminderungsrente bei Erblindung
Unsere Mandantin stellte aufgrund ihrer Erblindung einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente bei der Deutschen Rentenversicherung Nordbayern (DRV), der zunächst abgelehnt wurde. Die DRV vertrat die Auffassung, dass die gesundheitlichen Einschränkungen nicht so schwerwiegend seien, dass unsere Mandantin weniger als sechs Stunden täglich arbeiten könne.
Jürgen Spatzier, einer unserer Fachanwälte für Sozial- und Versicherungsrecht, legte daraufhin Widerspruch ein. Dabei wurde dargelegt, dass ein Grad der Behinderung von 100 und das Merkzeichen „B“ für Blindheit vorliegen, was die DRV nicht ausreichend berücksichtigt hatte. Unsere Mandantin war aufgrund ihrer Erblindung nicht in der Lage, unter den üblichen Bedingungen des Arbeitsmarktes tätig zu sein, was eine sogenannte "schwere spezifische Leistungsbehinderung" darstellt.
Die DRV konnte keine konkrete Verweisungstätigkeit benennen, die unserer Mandantin hätte zugemutet werden können, und auch keine ausreichenden Hilfsmittel anbieten. Daher wurde unserem Widerspruch stattgegeben und die volle Erwerbsminderungsrente bewilligt.
Dieser Fall zeigt, wie wichtig es ist, Ablehnungen sorgfältig von einem Fachanwalt prüfen zu lassen, insbesondere bei komplexen Sachverhalten wie einer spezifischen Leistungsbehinderung. Rechtsanwalt Spatzier resümiert: „Spezialfälle erfordern auch spezialisierte Beratung, um die Rechte der Betroffenen zu wahren.“
Wir freuen uns, dass wir unserer Mandantin helfen konnten, ihre finanzielle Zukunft zu sichern. Zudem wurden unsere Anwaltsgebühren von der DRV übernommen.