H. Andreas GmbH nutzt Schutzschirmverfahren zur Sanierung in Eigenverwaltung

Die H. Andreas GmbH ist ein auf Kunstblumen, Kunstpflanzen und Dekorationsartikel spezialisiertes Großhandelsunternehmen. Unter der Marke Belles Fleurs vertreibt das Unternehmen ein umfangreiches Sortiment für gewerbliche Kunden aus Handel, Floristik, Dekoration, Einrichtung und Objektgestaltung. 

Bis zum 3. September 2026 hat die Geschäftsführung um Udo Kraftsik einen Insolvenzplan vorzulegen, der die Grundlage für die weitere Fortführung des Unternehmens bildet. Bis dahin wird der Geschäftsbetrieb fortgeführt.

Nicole Jedrol, Fachanwältin für Insolvenz- und Sanierungsrecht, begleitet das Verfahren als Generalbevollmächtigte. Sie bringt ihre Erfahrung aus zahlreichen Restrukturierungs- und Insolvenzverfahren ein und unterstützt die Geschäftsführung bei der Vorbereitung und Umsetzung der nächsten Sanierungsschritte.

„Das Schutzschirmverfahren gibt der H. Andreas GmbH die Möglichkeit, die Sanierung frühzeitig, geordnet und aus dem Unternehmen heraus vorzubereiten. Die Geschäftsführung bleibt handlungsfähig, der Geschäftsbetrieb wird fortgeführt. In den kommenden Wochen arbeiten wir gemeinsam mit der Geschäftsführung an einem Insolvenzplan, der eine belastbare Grundlage für die Zukunft des Unternehmens schaffen soll“, erklärt Nicole Jedrol.

Mit dem gerichtlichen Beschluss sind die Voraussetzungen für eine geordnete Sanierung geschaffen. 

Über den weiteren Verlauf des Verfahrens informieren wir Sie hier auf unserer Website.