Handyverstoß ist teuer!
Erweiterung des Handyverbotes seit Oktober 2017
Bislang wurden die Vorschriften hinsichtlich des Handyverbotes am Steuer nicht wirklich ernst genommen. Aus diesem Grunde hat die Bundesregierung die Anpassung des Bußgeldrahmens beschlossen, welcher massiv verschärft worden ist.
Bisher hat die Straßenverkehrsordnung in § 23 Abs. 1a ausdrücklich nur Mobiltelefone und Autotelefone benannt, die während der Fahrt nicht aufgenommen oder gehalten werden dürfen, um sie zu benutzen. Das Bußgeld für Telefonieren am Steuer ist nunmehr von € 60,– auf € 100,– angestiegen. Wie bisher gibt es zudem noch einen Punkt in Flensburg. Neu ist, dass im Falle der Gefährdung anderer, etwa weil man mit dem Handy am Ohr Schlangenlinien fährt, jetzt € 150,– Bußgeld drohen. Bei Sachbeschädigung sind es sogar € 200,–. Dazu kommen je zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot.
Seit 19.10.2017 ist also der neue § 23 StVO in Kraft getreten. Das neue Handyverbot hält eine technikoffene Formulierung, die sicherstellen soll, dass sich Fahrzeugführer während der Fahrt grundsätzlich nicht durch Informations-, Kommunikations- und Unterhaltungsmittel ablenken lassen.
Ausdrücklich erlaubt ist die Nutzung der Sprachsteuerung, Vorlesefunktion und des sogenannten Head-Up-Display für Fahrzeug- oder Verkehrszeichen-Informationen. Aber nur, wenn hierfür das Gerät weder aufgenommen noch gehalten werden muss.
Nur wenn der Motor vollständig ausgeschaltet ist, dürfen also ein Smartphone oder andere Geräte in die Hand genommen und benutzt werden. Also weder die Start-Stop-Technologie noch das Ruhen des elektrischen Antriebes bei E-Fahrzeugen ist ein „ausgeschalteter Motor“. Die alte Rechtsprechung diesbezüglich ist damit hinfällig, etwaige entsprechende Veröffentlichungen, insbesondere im Internet, sind also nicht mehr aktuell.
Erlaubt ist die Benutzung von Geräten, die fest eingebaut sind, in einer Halterung stecken oder die per Sprachsteuerung bedient werden.
Der Gesetzgeber schränkt auch die Nutzung anderer elektronischer Geräte ein: Tablet oder Navi dürfen während der Fahrt nicht mehr in der Hand gehalten werden. Egal ob fest installiert oder auf dem Beifahrersitz liegend: Mehr als nur ein kurzer Blick auf das Gerät ist zur Bedienung nicht erlaubt. Wie beim Handy drohen damit Bußgelder von € 100,– aufwärts, Punkte und Fahrverbote.
Frau RAin Simona Kober
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erschienen in: RegioBusiness Feb. 2018