Leistet die private Berufsunfähigkeits- bzw. die Unfallversicherung auch bei Covid-19?
Nachdem auch in Deutschland die Impfungen gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 begonnen haben, mehren sich die Fragen, wer bei einem Impfschaden genau dafür aufkommt.
Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass gemäß § 60 des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (IFSG) der Staat nach dem Bundesversorgungsgesetz für eine entsprechende Versorgung sorgen muss, insbesondere sollte es bei einer öffentlich empfohlenen Schutzimpfung zu einer gesundheitlichen Schädigung gekommen sein. Der Antrag ist beim Versorgungsamt des jeweiligen Bundeslandes zu stellen.
Daneben können aber auch unter Umständen private Versicherungen wie eine Berufsunfähigkeits- oder auch eine Unfallversicherung Leistungen erbringen, was Betroffene beachten und im Bedarfsfall anwaltlich prüfen lassen sollten.
Bei Fragen hierzu kontaktieren Sie gern Herrn Rechtsanwalt Jürgen Spatzier, welcher als Fachanwalt für Versicherungsrecht über langjährige Berufserfahrung verfügt.
So weist der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft GdV darauf hin, dass grundsätzlich eine Berufsunfähigkeitsversicherung auch bei einer Covid-19-Erkrankung leisten muss. Für den Grund der Berufsunfähigkeit ist es nämlich unerheblich, worin die Ursache der gesundheitlichen Einschränkung liegt. Grundsätzlich muss die Versicherung daher leisten, sollte der Versicherungsnehmer aufgrund der Folgen einer Covid-19-Erkrankung oder auch der Folgen einer Impfung gegen Covid-19 berufsunfähig werden.
Darüber hinaus ist es auch möglich, dass eine private Unfallversicherung bei Impfschäden leistet, dies aber nur, wenn im entsprechenden vereinbarten Tarif Impfschäden mit abgedeckt sind. Falls es dann aufgrund der Impfung zu einer dauerhaften Gesundheitsschädigung kommt, muss die private Unfallversicherung zahlen, der Impfschaden wir dann als Unfall angesehen. Die Höhe der Leistung der Versicherung hängt von der vereinbarten Versicherungssumme und von dem Grad der gesundheitlichen Beeinträchtigung, dem sogenannten Invaliditätsgrad, ab.
Ob Ihre Unfallversicherung auch bei Impfschäden leistet, kann von uns gern überprüft werden.
Gerne sind wir Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Rechte behilflich! Nehmen Sie Kontakt auf!
Jürgen Spatzier
Rechtsanwalt
Europajurist
Fachanwalt für Versicherungsrecht
Fachanwalt für Sozialrecht
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