Licht-Concept im Schutzschirmverfahren
Das seit über 35 Jahren aktive Elektroinstallationsunternehmen Licht-Concept GmbH, mit Sitz in Walldürn, hat am 27.01.2021 beim Amtsgericht Mosbach einen Antrag auf Sanierung in Eigenverwaltung im Schutzschirmverfahren (gemäß § 270d InsO) gestellt. Das Amtsgericht ist dem Antrag gefolgt und hat Herrn Rechtsanwalt Rüdiger Weiß von der Kanzlei WallnerWeiß in Stuttgart zum vorläufigen Sachwalter bestellt. In seiner Funktion wird er als „verlängerter Arm“ des Gerichts, die im Amt bleibende Geschäftsleitung konstruktiv begleiten und im Rahmen der angestrebten Neusanierung die Interessen der Gläubiger wahren.
Darüber hinaus erfährt die Geschäftsleitung der Licht-Concept Unterstützung durch den auf Restrukturierungen spezialisierten Sanierungsexperten, Rechtsanwalt Dr. Sebastian Braun, LL.M., von der Kanzlei reinhart | kober | großkinsky | braun.
Mit dem Antrag wird das Ziel verfolgt, das durch die Corona-Pandemie angeschlagene Unternehmen finanziell neu zu strukturieren und zu stabilisieren und dadurch langfristig wieder wettbewerbsfähig aufzustellen.
Löhne und Gehälter sind gesichert
Im Rahmen dieses Verfahrens sind bereits Vorkehrungen getroffen worden, um die Löhne und Gehälter der 44 Mitarbeiter bis Ende März 2021 zu sichern. Über das Schutzschirmverfahren sowie die sich daran anschließenden Maßnahmen wurde die Belegschaft durch die Geschäftsleitung und den vorläufigen Sachwalter informiert. Die Fortführung des operativen Geschäftsbetriebes ist im Rahmen des Sanierungsverfahrens gewährleistet.
Erhalt und Fortführung als Ziel der Sanierung
Die finanzielle Schieflage war insbesondere eine Folge der Anordnung des strengeren zweiten Lockdowns durch die Behörden im November 2020. Da die Licht-Concept unter anderem im Ladenbau für Einzelhändler, Fitnessketten und Gastronomen tätig ist und diese infolge der beiden Lockdowns in 2020 ihre Läden und Filialen schließen mussten, kam es hierdurch zum Einbruch der Auftragslage im Hinblick auf das Lieferungs- und Wartungsgeschäft sowie bei der Generierung von Neuaufträgen im Projektgeschäft. Trotz guten Umsätzen im Bereich der regionalen Privat- und Gewerbeaufträgen konnte der Einbruch in den anderen Geschäftszweigen nicht schnell genug ausgeglichen werden.
Während der Geschäftsbetrieb fortgeführt wird, wird die Geschäftsführung gemeinsam mit dem Sanierungsexperten Dr. Sebastian Braun und in Abstimmung mit dem vorläufigen Sachwalter Rüdiger Weiß an der Erstellung eines Sanierungsplanes arbeiten. Dieser wird kurzfristig dem Insolvenzgericht und den Gläubigern zur Prüfung vorgelegt. Erfolgt die Zustimmung der Gläubiger zum Insolvenzplan, kann das Verfahren bereits nach kurzer Zeit wieder aufgehoben werden und die Licht-Concept aus dem Schutzschirmverfahren als saniertes Unternehmen neu starten und ihren Geschäftsbetrieb fortführen.
Parallel zur Erarbeitung eines Insolvenzplanes werden bereits Gespräche mit potenziellen Investoren geführt, um die Sanierung der Licht-Concept zu unterstützen.
Unterstützung durch Experten
Im Rahmen der Neusanierung erhält die Licht-Concept professionelle Unterstützung.
Zum einen überwacht der vorläufige Sachwalter, Rechtsanwalt Rüdiger Weiß, den fortgesetzten Geschäftsbetrieb im Hinblick auf die Wahrung der Gläubigerinteressen. Herr Rechtsanwalt Rüdiger Weiß von der Kanzlei WallnerWeiß ist seit fast 20 Jahren bundesweit als Sachwalter in mehreren hundert Verfahren tätig. Die Kanzlei WallnerWeiß zählt nach Erhebung der Wirtschaftswoche bundesweit zu den Top 10 Kanzleien für Unternehmenssanierungen in Schutzschirm- und Eigenverwaltungsverfahren und verfügt mit etwa 30 Berufsträgern und ca. 70 Mitarbeitern auch über die nötige Kapazität, große Insolvenzverfahren bearbeiten zu können. Des Weiteren ist die Kanzlei WallnerWeiß eine auf Unternehmenssanierung und Insolvenzverwaltung spezialisierte und ausschließlich auf diesem Gebiet tätige Unternehmensgruppe, deren Berufsträger zahlreiche Eigenverwaltungen als Sachwalter bereits begleitet und Insolvenzpläne erfolgreich umgesetzt haben.
Ferner erfährt die Licht-Concept professionelle Beratung durch Rechtsanwalt Dr. Sebastian Braun, LL.M., Fachanwalt für Insolvenzrecht spezialisierten Sanierungsexperten, Rechtsanwalt Dr. Sebastian Braun, LL.M., von der Kanzlei reinhart | kober | großkinsky | braun. Herr Dr. Braun wurde in über 600 Insolvenzverfahren von verschiedenen Gerichten selbst zum Insolvenzverwalter bestellt und ist ferner darüber hinaus in zahlreichen Verfahren als CRO (Chief Restructuring Officer) in Eigenverwaltungsverfahren sowie im Bereich der außergerichtlichen Sanierung und Restrukturierungsberatung bundesweit umfangreich und ausschließlich seit über 15 Jahren tätig und hat zahlreiche Insolvenzplanverfahren erfolgreich durchgeführt.
Herr Dr. Braun ist mehrere Jahre in der bundesweit tätigen Kanzlei Jaffé Rechtsanwälte Insolvenzverwalter tätig gewesen und hat dort zahlreiche Insolvenzverfahren und Konzerninsolvenzverfahren jedweder Größenordnung mit internationalem Bezug bearbeitet.
Erschienen in: Fränkische Nachrichten, Februar 2021