Quadrato GmbH & Co. KG: Schutzschirmverfahren angeordnet – Sanierung unter eigener Regie

Die Quadrato GmbH & Co. KG aus Sommerhausen hat beim Amtsgericht Würzburg einen Antrag auf Eröffnung eines Schutzschirmverfahrens gestellt. Mit Beschluss vom 31. März 2026 hat das Gericht dem Antrag stattgegeben. Sanierungsexpertin Nicole Jedrol wurde als führende Generalbevollmächtigte bestellt und übernimmt gemeinsam mit Dr. Sebastian Braun die rechtliche Begleitung des Verfahrens.

Die 2004 gegründete Quadrato GmbH & Co. KG mit Sitz in Sommerhausen bei Würzburg entwickelt und vertreibt eigene Möbelkollektionen für den deutschen, österreichischen und schweizerischen Markt. Das Unternehmen beliefert sowohl den stationären Möbelhandel im DACH-Raum als auch den Online-Handel und beschäftigt sieben Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Ziel des Verfahrens ist es, das Unternehmen unter dem Schutz des Insolvenzrechts und in eigener Regie nachhaltig zu sanieren. Das Schutzschirmverfahren nach § 270d InsO ermöglicht es der Geschäftsführung, den Betrieb uneingeschränkt fortzuführen und dabei vor Vollstreckungsmaßnahmen der Gläubiger geschützt zu sein. Innerhalb von bis zu drei Monaten ist ein Insolvenzplan vorzulegen, der die Grundlage für die langfristige Fortführung des Unternehmens bildet.

Nicole Jedrol wird die Sanierung der Quadrato GmbH & Co. KG federführend vorantreiben und dabei eng mit der Geschäftsführer und Inhaber Claudius Gansbühler zusammenarbeiten.

„Das Schutzschirmverfahren gibt dem Unternehmen den nötigen Rahmen, um die Restrukturierung konzentriert und ohne Unterbrechung des laufenden Betriebs umzusetzen. Unser Ziel ist die nachhaltige Fortführung – zum Wohle der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Kunden und Geschäftspartner,“ erläutert Nicole Jedrol.

Über den Fortschritt des Verfahrens informieren wir Sie auf dieser Website.