Schutzschirmverfahren für Sachsenguss und Frankenguss ermöglicht Sanierung

Die beiden Schwesterunternehmen Sachsenguss GmbH und Franken Guss GmbH & Co. KG waren in die Schieflage geraten, weil es in den vergangenen Jahren aufeinanderfolgender Krisen nicht gelungen ist, sämtliche Kostensteigerungen über Material und Energie hinaus, in richtiger Höhe und ohne nennenswerten Zeitversatz durchzusetzen.

Aus diesem Grund haben beide Unternehmen damit begonnen, sich mithilfe eines Schutzschirmverfahrens neu aufzustellen. Dieser Schritt ermöglicht es, eine eigenständige Restrukturierung unter Aufsicht und mit der Unterstützung von erfahrenen Sanierungsexperten voranzutreiben.

Die beiden Gießereien (Tochterunternehmen der JORA Holding), die zusammen etwa 1.400 Mitarbeiter beschäftigen und eine jährliche Gesamtleistung von rund 300 Millionen Euro erwirtschaften, arbeiten in den nächsten drei Monaten an detaillierten Restrukturierungsplänen. Diese Pläne werden in enger Abstimmung mit Stakeholdern und Beratern entwickelt und zielen darauf ab, die Geschäftstätigkeiten beider Unternehmen nachhaltig zu stabilisieren und weiterzuführen. Als Sanierungsbevollmächtigte begleiten dabei Nicole Jedrol und Dr. Sebastian Braun, beide anerkannte Experten im Insolvenzrecht bei RKGB Rechtsanwälte, die Unternehmen im Schutzschirmverfahren.

„Die Nutzung des Schutzschirmverfahrens bietet eine strategische Chance, die Marktposition beider Unternehmen zu stärken und die Herausforderungen der letzten Jahre zu überwinden“, erklärt Dr. Sebastian Braun, Partner bei RKGB Rechtsanwälte. Begleitet werden die Unternehmen von der AMBG (Adiutor Management- und Beratungsgesellschaft mbH), die auf Restrukturierungs- und Sanierungsverfahren spezialisiert ist.

Während des Verfahrens bleibt die unternehmerische Verantwortung in den Händen der jeweiligen Geschäftsführungen. Zum vorläufigen Sachwalter wurde Rüdiger Weiß von der Sanierungskanzlei WallnerWeiß bestellt, der die Neuaufstellung im Interesse der Gläubiger überwacht.

Die Sanierungsmaßnahmen wurden im Vorfeld durch unabhängige Wirtschaftsprüfer kontrolliert und als tragfähig bewertet, was das Gericht bestätigt hat. Die Geschäftsbetriebe beider Unternehmen laufen während des gesamten Prozesses vollumfänglich weiter, um alle Leistungen unverändert zu erbringen und so die Unternehmensstabilität zu gewährleisten.